Wir bekommen gerade immer mehr Rückfragen zu Auslandsreisen bzw. zur Rückkehr und den Quarantänevorgaben.
Anlässlich der Ferienzeit weist die Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA), darauf hin, dass die Bundesländer jeweils Quarantäne-Verordnungen für Ein- und Rückreisende nach Deutschland erlassen haben, um Übertragungen des Corona-Virus zu unterbinden. Diese Verordnungen sehen im Grundsatz eine 14-tägige Quarantäne für Ein- und Rückreisende aus Risikogebieten vor. Von dieser „Quarantänepflicht“ kann aber in bestimmten Fällen abgesehen werden.
Die BDA macht darauf aufmerksam, dass die aktuellen Ausnahmeregelungen der Quarantäne-Verordnungen der einzelnen Bundesländer voneinander und von der vom Bundesinnenministerium erstellten Musterverordnung abweichen. Deswegen hat die BDA die momentan geltenden Ausnahmeregelungen der Quarantäne-Verordnungen aller Bundesländer in einer Übersicht zusammengefasst und gegenübergestellt (Stand 15. Juli 2020). Die Übersicht, die diesem Rundschreiben als Anlage (Exceldatei) beigefügt ist, gibt die Formulierungen der jeweiligen Verordnungen wieder und ermöglicht einen Vergleich der verschiedenen Maßnahmen.
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