Neuregelung Lohnfortzahlung wegen Quarantäne

Die baden-württembergische Landesregierung hat beschlossen, dass ungeimpfte Personen, die in Quarantäne müssen, künftig keine Entschädigung mehr für ihren Verdienstausfall bezahlt bekommen. Die bisherige Regelung sah vor, dass Unternehmen die Entschädigung für den Verdienstausfall beantragen mussten, da sie den Entschädigungsanspruch in Vorleistung an die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer auszahlen mussten. Weitere Bundesländer wollen in Bezug auf diese Regelung zeitnah nachziehen, Minister Spahn hat das Thema sogar für ein Gesetzgebungsverfahren in die Überprüfung aufgenommen.

 

Damit bleibt es den Arbeitgebern überlassen zu entscheiden, ob sie bei einer Quarantäne eine Lohnfortzahlung übernehmen oder die Gehälter stoppen. Im Moment sind die Reaktionen hier sehr unterschiedlich in der Praxis. Final versuchen viele Arbeitgeber ihre Arbeitnehmer während der Quarantäne weiter arbeiten zu lassen – auf Basis von HomeOffice – Regelungen. Dann besteht natürlich auch weiter ein Anspruch auf Entgeltzahlung. Ist dies nicht möglich, wird oft auf eine Fortzahlung der Vergütung verzichtet.

 

Wichtig zu beachten: sobald eine Krankmeldung vorliegt, muss entsprechend Entgeltfortzahlungsgesetz Lohnfortzahlung geleistet werden.

 

 

Share:

Kategorien

Aktuelle Artikel

Newsletteranmeldung

So bleiben Sie auf dem Laufenden:
Unser Newsletter infor­­miert Sie regel­­mäßig über aktuelle Informa­­tionen.

Ähnliche Beiträge