Kurzarbeitergeld: Sonderregelungen werden bis Ende des Jahres verlängert

Das Bundeskabinett hat in seiner Sitzung vom 15.09.2021 die Vierte Verordnung zur Änderung der Kurzarbeitergeldverordnung beschlossen. Diese soll noch im September im Bundesanzeiger verkündet werden. Mit dem Inkrafttreten der Verordnung werden die Regelungen zur Öffnung der Kurzarbeit für die Zeitarbeit und zum erleichterten Zugang zum Kurzarbeitergeld sowie die volle Erstattung der Sozialversicherungsbeiträge bis zum 31.12.2021 verlängert.

 

Ausweislich des Begründungstexts zu der Verordnung soll damit sichergestellt werden, dass auch im vierten Quartal 2021 Beschäftigungsverhältnisse stabilisiert sowie Arbeitslosigkeit und ggf. Insolvenzen vermieden werden, insbesondere wenn auf Grund der weiteren Entwicklung der COVID-19-Pandemie Einschränkungen der wirtschaftlichen Tätigkeit erforderlich werden sollten.

 

Daher werden bis zum Ende dieses Jahres die geltenden Sonderregelungen beim Kurzarbeitergeld allen Betrieben zugänglich gemacht, unabhängig davon, wann sie die Kurzarbeit in ihrem Betrieb einführen. Die geltende Stichtagsregelung für die Einführung der Kurzarbeit bis zum 30. September 2021 wird damit aufgegeben. Die volle Erstattung der Sozialversicherungsbeiträge wird ebenfalls bis Ende des Jahres 2021 verlängert.

 

Die Vierte Verordnung zur Änderung der Kurzarbeitergeldverordnung ist im Anhang beigefügt.

 

 

 

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