Innerhalb der Europäischen Union gibt es bei grenzüberschreitenden Tätigkeiten Meldepflichten für ausländische Dienstleister. Hintergrund ist die Mitte 2018 in der EU beschlossene Entsenderichtlinie, die eine Gleichstellung bei den Arbeitsbedingungen zwischen ausländischen und heimischen Mitarbeitern sicherstellen soll. Innerhalb von zwei Jahren müssen die Mitgliedsstaaten die Richtlinie in nationales Recht umsetzen. Dabei gibt es auch gutes, so hat Frankreich aktuell seine strengen Regeln inzwischen zum Teil gelockert.