Neue Freibeträge für Umzugskosten

Das BMF hat die Umzugskostenpauschalen veröffentlicht, eigentlich schon vor einigen Tagen, aber da die Erhöhung nur wenig bekannt war und rückwirkend gilt, hier die aktuellen Werte:

Ab 01.03.2018
Pauschale für Verheiratete: 1.573,00 EUR
Pauschale für Ledige: 787,00 EUR
Pauschale für Kinder: 347,00 EUR

Ab 01.04.2019
Pauschale für Verheiratete: 1.622,00 EUR
Pauschale für Ledige: 811,00 EUR
Pauschale für Kinder: 357,00 EUR

Ab 01.03.2020
Pauschale für Verheiratete: 1.639,00 EUR
Pauschale für Ledige: 820,00 EUR
Pauschale für Kinder: 361,00 EUR

Diese Pauschalen können Arbeitgeber ihren Mitarbeitern für beruflich veranlasste Umzüge ohne Nachweise von Aufwendungen wie Speditionsrechnungen bzw. über diese hinaus zusätzlich steuer- und sv-frei bezahlen.

 

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