Das Reisekostenrecht beschäftigt die Gemüter fortwährend, aber bis dato sind die Klarstellungen des BMF eher hilfreich: so wurde mit Schreiben vom 19. Mai 2015 schriftlich fixiert, dass die bei Inlandsflügen häufig gereichten Knabbereien wie Chips, Salzgebäck, Schokowaffeln, Müsliriegel oder ähnliches nicht die Kriterien einer Mahlzeit erfüllen. Damit führen Sie nicht zu einer Kürzung der Verpflegungspauschale.
Keine Antwort gegeben hatte das BMF auf die Frage der steuerlichen Erfassung angebotener, aber tatsächlich nicht in Anspruch genommener Mahlzeiten durch Arbeitnehmer. Das wollten die Referatsleiter noch mit den Ländern erörtern. Mit einer Antwort sollte frühestens im September 2015 zu rechnen sein: dies wird sich wohl nun eher auf die Jahresabschlussthemen verlagern.