Kein Urlaub während der Freistellungsphase einer Altersteilzeit

Während der Freistellungsphase einer Altersteilzeit im Blockmodell entstehen keine Urlaubsansprüche. Es hat daher ein Arbeitnehmer in Altersteilzeit auch keinen Anspruch auf Urlaubsabgeltung nach § 7 Abs. 4 BurlG, so stellte das LAG Düsseldorf klar.

 

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