gesetzliche Änderungen Mindestlohn/GFB Grenze/ Übergangsbereich

Aus aktuellem Anlass möchten wir Sie noch einmal auf die anstehenden Änderungen bezüglich der stufenweisen Anpassungen des gesetzlichen Mindestlohns für das Jahr 2022 informieren:

  • Seit 01.01.2022 gilt bereits der gesetzliche Mindestlohn von EUR 9,82 brutto.
  • Zum 01.07.2022 wird dieser auf EUR 10,45 brutto angehoben.
  • Das Bundeskabinett hat am 23.02.2022 zudem den Gesetzentwurf zur Erhöhung des Schutzes durch den gesetzlichen Mindestlohn und zu Änderung im Bereich der geringfügigen Beschäftigung verabschiedet: Der gesetzliche Mindestlohn wird damit zum 01.10.2022 auf EUR 12,00 brutto angehoben. Gleichzeitig wird die Entgeltgrenze für Minijobs ab 01.10.2022 auf EUR 520,00 brutto erhöht.

Im Rahmen dieser Änderungen möchten wir nochmal auf die sich daraus ergebenden maximalen Arbeitszeiten bei Minijobbern hinweisen:

  • Ab 01.01.2022 reduzierte sich die max. monatliche Arbeitszeit auf 45,82 Stunden (EUR 450,00 / EUR 9,82 pro Stunde).
  • Ab 01.07.2022 reduziert sich die max. monatliche Arbeitszeit auf 43,06 Stunden (EUR 450,00 /EUR 10,45 pro Stunde).
  • Ab 01.10.2022 gilt dann wieder eine max. monatliche Arbeitszeit von 43,33 Stunden (EUR 520,00 /EUR 12,00 pro Stunde).

Bitte beachten Sie dies bei der Vergütung Ihrer Minijobber insbesondere bei der Stundenmeldung.

 

 

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