Geltende Gesetze ab 01.09.2022

Ab dem 1. September ändert sich so einiges, bei den Coronaregeln, der Energiepausschale und vieles mehr.

Diese Gesetzesänderungen gelten unter anderem ab dem 01.09.2022:

 

1. Die Energiepauschale kommt und ist bei uns ja schon sehr weit umgesetzt, daher nehme ich hier keine Details mehr auf,-):

Ab September wird allen Menschen, die Einkommensteuer zahlen, einmalig mit dem Gehalt die Energiepauschale ausbezahlt. Sie beläuft sich auf 300 Euro brutto.

 

2. Neue Energiesparmaßnahmen

Um Energie zu sparen, treten ab 01.09.2022 für ein halbes Jahr verschiedene Maßnahmen in Kraft, z.B.

  • Öffentliche Gebäude dürfen ab 1. September nur noch bis maximal 19 Grad beheizt werden. Das gilt etwa für Rathäuser, Museen, Kinos, Theater, Veranstaltungsorte, Restaurants, Bars, Hotels, Supermärkte, Discounter, Kaufhäuser, Möbelgeschäften, Friseure, Baumärkte, Drogerie-Märkte, Fitnessstudios, Büro-, Verwaltungs- und Gerichtsgebäude.
  • Absenken der Raumtemperatur am Arbeitsplatz möglich?
  • Am Arbeitsplatz gilt ab 1. September eine maximale Raumtemperatur von 19 Grad.

Mindesttemperaturen in Arbeitsräumen sind in Deutschland in einer sogenannten Technischen Regel für Arbeitsstätten geregelt. Demnach liegen die Mindestwerte der Lufttemperatur je nach Schwere der Arbeit zwischen 12 und 20 Grad. Die 12 Grad gelten für schwere körperliche Arbeiten.

Für weniger schwere Arbeiten gelten Werte von 17 bis 20 Grad. In Pausen-, Bereitschafts-, Sanitär-, Kantinen- und Erste-Hilfe-Räumen muss während der Nutzungsdauer eine Temperatur von mindestens 21 Grad herrschen.

Durch die neue Verordnung ändert sich die Mindesttemperatur lediglich in Arbeitsstätten, die bisher bei über 20 Grad beheizt wurden. Hier gilt dann ein Richtwert von 19 Grad Celsius.

 

Ausnahmen:

Kindertagesstätten, Schulen, Alters- und Pflegeheime, Kliniken, Arztpraxen und Krankenhäuser werden weiterhin so beheizt, wie schon immer. Sie sind von dem Energie-Spargesetz nicht betroffen

 

3. Coronaregeln

Die im Rahmen des Infektionsschutzgesetzes aktuell geltenden Corona-Regeln sind bis zum 23. September befristet. Ab dem 1. Oktober 2022 bis zum 7. April 2023 sollen neue Regeln gelten, die der Bundestag jedoch erst noch beschließen muss.

Der gemeinsam von Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) und Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) vorgelegte Gesetzesentwurf sieht eine bundesweit geltende Maskenpflicht im öffentlichen Luft- und Fernverkehr sowie eine Masken- und Testnachweispflicht für den Zutritt zu Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen vor. Hier wird aber insgesamt noch heftig gestritten.

 

4. Visumsfreier Aufenthalt und Einreise für Ukraine-Geflüchtete bleibt erhalten

Menschen aus der Ukraine können weiterhin visumsfrei nach Deutschland einreisen und legal hier leben. Das Visum gilt aber nur für 90 Tage. Die Regelung betrifft auch Geflüchtete, die bereits vor September in Deutschland leben. Um weiterhin in der Bundesrepublik leben zu dürfen, müssen sie eine Aufenthaltserlaubnis nach § 24 Aufenthaltsgesetz beantragen.

 

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