Gebühren für MitarbeiterCards sind kein Arbeitslohn

Bietet ein Arbeitgeber die Möglichkeit der Überlassung von Sachbezügen im Wert von maximal 44 EUR im Monat und nutzt er dafür eine sogenannte MitarbeiterCard, führen die Aufladegebühren oder die einmaligen Setup-Gebühren nicht zu einem zusätzlichen geldwerten Vorteil. Die 44-EUR-Freigrenze für die Steuer- und So-zialversicherungsfreiheit sind durch die Gebühren nicht beeinflusst. Dies sehen einige Lohnsteuerprüfer anders, aufgrund der nun erfolgten richterlichen Klärung sind diese Fälle in Zukunft deutlich einfacher zu diskutieren.

 

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