Ermittlung des Elterngeld bei Steuerklassenwechsel

Wechselt der Elterngeldberechtigte die Steuerklasse im Bemessungszeitraum für das Elterngeld, wird die Steuerklasse angewendet, die am längsten Gültigkeit hatte. Dies gilt auch, wenn es mehrfache Wechsel der Steuerklasse gab. Dies hat das BSG nun final entschieden.

 

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