Wenn eine Mitarbeiterin während der Elternzeit schwanger wird, kann die bestehende Elternzeit vorzeitig beendet werden und dann später erneut an als Elternzeit genutzt werden. Ein wichtiger Praxistipp: hat ein Mitarbeiter während der Elternzeit auf Teilzeit gewechselt, so besteht bei einer neuen Elternzeit Anspruch auf das Gehalt vor der Elternzeit, also in der Regel das volle Gehalt.