Unterbringungskosten für Azubis

Unternehmen dürfen sich über die Entscheidung der Landesregierung zur Kostenübernahme der Unterbringung von Schülern an auswärtigen Berufsschulen freuen.

Mit der Entscheidung hat das Land auf ein Urteil des Verwaltungsgerichtshofs vom 28. Juni 2016 reagiert, dass das Land zur Kostenübernahme verpflichtet hatte. Bereits die Enquete-Kommission „Fit fürs Leben in der Wissensgesellschaft – Berufliche Schulen, Aus- und Weiterbildung“ hatte im Dezember 2010 eine stärkere finanzielle Beteiligung des Landes als erforderlich bezeichnet. „Gerade für Berufe mit kleinen Auszubildendenzahlen gibt es landesweit keine flächendeckenden Berufsschulstandorte“, sagte Küpper: „Für diese Berufe ist diese finanzielle Unterstützung wichtig, um ihre duale Ausbildung attraktiv zu halten“. In der Vergangenheit hatten die Auszubildenden die Kosten für ihre auswärtige Unterbringung während der Blockunterrichtszeit größtenteils selbst zu tragen, häufig wurden sie dabei aber schon von ihren Ausbildungsbetrieben unterstützt.

 

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