eAU soll nun endgültig verschoben werden

Laut Mitteilung der kassenärztlichen Bundesvereinbarung wird die Einführung von elektronischer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung und elektronischem Rezept bis auf Weiteres verschoben. Bundesgesundheitsminister Prof. Karl Lauterbach hat eigenen Angaben zufolge beide Vorhaben gestoppt.

Was noch nicht 100-prozentig ausgereift sei, könne nicht in die Fläche gebracht werden, sagte er in der KBV-Veranstaltung „Im PraxisCheck“ am 03. März 2022: Er wies auf die hohe Fehleranfälligkeit hin, auch sei der Nutzen nicht klar. „Wenn ich beispielsweise ein elektronisches Rezept ausstelle und muss die Quittung dafür noch gedruckt aushändigen – das kann noch nicht überzeugen.“

Dass Lauterbach nach dem Start des E-Rezepts jetzt auch den der elektronischen Arbeitsunfähigkeit nach hinten verschiebt, wollte sein eigenes Ministerium nicht kommentieren. Das BMG ließ eine Anfrage am Freitag dazu unbeantwortet und verwies an das Arbeits- und Sozialministerium (BMAS). Von dort heißt es schriftlich: „Der Deutsche Bundestag hat im Rahmen des Gesetzes zur Verlängerung von Sonderregelungen im Zusammenhang mit der COVID-19-Pandemie beim Kurzarbeitergeld und anderer Leistungen die Pilotphase für den Abruf der eAU-Daten von den Krankenkassen durch die Arbeitgeber um ein halbes Jahr bis zum 31. Dezember 2022 verlängert.“  Damit läge zumindest die Bestätigung für den zwingenden Start der eAU erst ab 01.01.2023 vor.

Laut Ministerium bleibt damit sowohl den Arbeitgebern genügend Zeit, ihre innerbetrieblichen organisatorischen Anpassungen abzuschließen, wie auch den Ärzten, die notwendige technischen Einrichtungen für die elektronische Übermittlung der Daten an die Krankenkassen zu implementieren.

Die Verzögerungen im Verfahren sind nach wie vor laut Ministerien auf die Behinderungen durch die Pandemie zurückzuführen. Der Deckungsgrad bei den Ärzten lag zu Anfang des Jahres 2022 bei rund 60 Prozent. Die bisherigen Abrufe im Testverfahren laufen zufriedenstellend, sodass mit einem problemlosen Start in das verpflichtende Verfahren zum 1. Januar 2023 gerechnet wird.

Wir merken stark, dass die Fehlerquote sich erhöht hat, was durch den verstärkten Abruf von elektronischen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen durch mehr Piloten zu erwarten war.

Es bleibt also weiter spannend, wie sich die Themen hier entwickeln.

 

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