Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung führt ab 2017 ein neues Meldeverfahren ein

Die DGUV (Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung) hat mit den Spitzenorganisationen der Sozialversicherung die „Gemeinsamen Grundsätze zur Datenübermittlung an die Unfallversicherung“ nach § 103 SGB IV neu festgelegt. Diese beinhalten u. a. die elektronische Übermittlung des Lohnnachweises und den Abruf der für die Unternehmen relevanten Stammdaten (z. B. die Gefahrtarifstellen) über den UV-Stammdatendienst.

Die Teilnahme am neuen Meldeverfahren ist ab dem 01.01.2017 gesetzlich verpflichtend. Es beinhaltet mehrere Prozessschritte, die mit dem Abruf der Stammdaten initiiert werden. Zugangsvoraussetzung ist die Angabe der Betriebsnummer des Unfallversicherungsträgers, der Mitgliedsnummer sowie einer PIN (persönliches Identifikationskennzeichen).

Die Berufsgenossenschaften versenden diese Zugangsdaten voraussichtlich im 4. Quartal 2016 an die Unternehmen. Die PIN können Sie ab den Jahreswechsel-Versionen in den DATEV-Lohnprogrammen erfassen.

 

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