Details zur Pflegeversicherung

Bereits ab Mitte des Jahres soll der Pflegebeitrag nach Willen des Gesundheitsministers angepasst werden. Statt 3,05 Prozent müssen Versicherte ab dem 1. Juli 2023 3,4 Prozent zahlen – sofern sie mindestens ein Kind haben. Für Kinderlose ab 23 Jahren gilt ein Zuschlag, den der Minister ebenfalls anpassen will – von 0,35 Prozent auf 0,6 Prozent. Ihr Beitrag würde so von 3,4 Prozent auf 4 Prozent ansteigen. Bei einem Bruttogehalt von beispielsweise 3.000 Euro bedeutet das eine Mehrbelastung von 18 Euro monatlich beziehungsweise 216 Euro im Jahr, wovon allerdings der Arbeitgeber einen Teil übernimmt.

Diese soll nun wie folgt aussehen: Eltern werden beim Pflegebeitrag ab dem zweiten Kind bis zum fünften Kind um je 0,15 Prozent entlastet. Konkret würde das diese Beitragssätze bedeuten:

  • 1 Kind: 3,4 Prozent (Wegfall Kinderlosenzuschlag)
  • 2 Kinder: 3,25 Prozent
  • 3 Kinder: 3,10 Prozent
  • 4 Kinder: 2,95 Prozent
  • 5 und mehr Kinder: 2,8 Prozent

 

In der Diskussion ist noch, ob es eine „Befristung“ für die Abschläge abhängig vom Alter der Kinder gibt. So steht es im Moment im Gesetzesentwurf.

 

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