Wie zu erfahren ist, wird die CoronaVO doch nicht am Wochenende erlassen, sondern erst im Laufe der nächsten Woche. Grund ist wohl das Infektionsschutzgesetz, da ja die Unterscheidung zwischen Geimpften und Ungeimpften immer stärker wird.
Der genaue Zeitpunkt hängt vom Inkrafttreten des Infektionsschutzgesetzes auf Bundesebene ab, dem am Freitag auch der Bundesrat zustimmte. Demnach orientieren sich die Schutzmaßnahmen in der Corona-Pandemie in Zukunft vor allem an der Zahl der Menschen, die wegen ihrer Infektion ins Krankenhaus kommen – und nicht wie bisher an der Sieben-Tage-Inzidenz.
„Da das Infektionsschutzschutzgesetz voraussichtlich erst Mitte nächster Woche in Kraft tritt, wird die aktuelle Corona-Verordnung für diesen Übergangszeitraum nochmals verlängert werden“, heißt es in der Mitteilung weiter. Das Inkrafttreten des Infektionsschutzgesetzes sei die entscheidende Rechtsgrundlage, auf der die Corona-Verordnung des Landes fuße. Deshalb könne diese auch erst wirksam werden, sobald die Änderungen des Infektionsschutzgesetzes gelte, so das Ministerium.
In einer früheren Mitteilung der Landesregierung hatte es noch geheißen, dass die neue Corona-Verordnung am Montag in Kraft treten solle.
Die künftige Corona-Verordnung sieht ein zweistufiges Warnsystem vor, das sich an der Hospitalisierung orientiert und Einschränkungen für Ungeimpfte vorsieht. Sie müssen bei der ersten Warnstufe einen negativen PCR-Test vorweisen, um zum Beispiel ins Restaurant zu dürfen. Bei der zweiten Stufe – der Alarmstufe – soll die 2G-Regeln in Kraft treten. Dann dürften Ungeimpfte nicht mehr alle öffentlichen Einrichtungen besuchen.
Die erste „Warnstufe“ soll gelten, sobald 250 Intensivbetten mit Covid-19-Patienten belegt sind oder die Hospitalisierungsinzidenz von acht erreicht oder überschritten wird. Das bedeutet, dass von 100.000 Einwohnern innerhalb von einer Woche acht Menschen mit Corona-Symptomen in eine Klinik eingeliefert worden sind. Werden diese Werte überschritten, haben Ungeimpfte nur noch mit einem PCR-Test Zugang zu bestimmten öffentlichen Bereichen. Außerdem dürfen sich dann – ebenfalls im Falle von Ungeimpften – nur noch zwei Familien treffen.
Neben der „Warnstufe“ soll es dann einen weiteren Grenzwert geben: So soll eine „Alarmstufe“ ausgelöst werden, wenn 390 Covid-Patientinnen oder -Patienten auf Intensivstationen behandelt werden oder die Hospitalisierungsinzidenz von zwölf erreicht oder überschritten wird. Dann soll in Baden-Württemberg die 2G-Regel gelten. Das würde bedeuten, dass nur noch Geimpfte oder Genesene etwa Restaurants besuchen dürften.
Ausnahmen von den Regelungen – wie etwa bei der 2G-Regelung – werde es laut Ministerium für Personen geben, die sich aus medizinischen Gründen nicht impfen lassen können oder noch nicht ausreichend Zeit für eine Impfung hatten, beispielsweise Schwangere sowie Kinder und Jugendliche.