Betreuungsleistungen für Kinder und Angehörige

Arbeitgeber sollen ab 2015 Arbeitnehmer mit steuerfreien Serviceleistungen unterstützen und so die Vereinbarkeit von Beruf und Familie erleichtern können. Steuerfrei bleiben sollen nach

  • Leistungen für die Vermittlung von Betreuungspersonen für Kinder bis zum 14. Lebensjahr oder pflegebedürftige Angehörige – ohne Betragslimit – sowie
  • der Ersatz von Betreuungskosten, die kurzfristig aus zwingenden beruflich veranlassten Gründen entstehen – bis zu 600 Euro im Jahr.

 

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