Beschlüsse der Sitzung der Bundeskanzlerin

Gestern haben die Ministerpräsidenten mit der Bundeskanzlerin weitere Maßnahmen zur Eindämmung der Corona-Pandemie beschlossen, deren Umsetzung in den nächsten Tagen durch die Länder erfolgt.
Die konkrete Umsetzung in Baden-Württemberg bleibt bis zur nächsten Neufassung der CoronaVO abzuwarten. Da die Kommunalbehörden mehr Spielraum bekommen, werden wir uns auch auf regional unterschiedliche Verordnungen einstellen müssen.

Nochmals unterstrichen wurde, dass sich Bewohner aus Regionen mit hohen Fallzahlen auf weitere Verschärfungen einstellen müssen. Die Regelungen der Bundesländer bezüglich der Beherbergung von Reisenden aus besonders betroffenen innerdeutschen Gebieten sollen mit Blick auf das weitere Infektionsgeschehen erst zum Ende der Herbstferien am 8. November neu bewertet werden, soweit sie nicht vorher schon, wie in Bawü heute, durch die Gerichte außer Kraft gesetzt werden.

Wesentlicher Inhalt des Beschlusses:

• Einige Maßnahmen sollen bereits ab einem Inzidenzwert von 35 Neuinfektionen in den letzten sieben Tagen pro 100.000 Einwohner einer Region verschärft werden. Das betrifft eine ergänzende Maskenpflicht im öffentlichen Raum, wo Menschen dichter und länger zusammenkommen sowie eine Sperrstunde in der Gastronomie. Die Zahl der Teilnehmer bei Veranstaltungen soll weiter begrenzt werden, eine konkrete Höchstanzahl von Personen legt der Beschluss jedoch nicht fest.
• Spätestens wenn das Infektionsgeschehen über die Grenze von 50 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner innerhalb der letzten sieben Tage steigt, sollen die Länder verschärfende lokale Bestimmungen ergreifen. Dazu gehört insbesondere die Begrenzung der Teilnehmer bei Veranstaltungen auf 100 Personen.
• Es sollen zusätzliche Hilfen für Unternehmen eingeführt werden, die wegen der neuen Regelungen ihren Geschäftsbetrieb erheblich einschränken müssen. Bestehende Hilfsmaßnahmen für Unternehmen sollen verlängert werden.
• Wenn die Maßnahmen nach zehn Tagen nicht zu einer deutlichen Verringerung der Fallzahlen geführt haben, sollen gezielte Beschränkungen eingeführt werden, wie z. B. die Beschränkung von Kontakten im öffentlichen Raum auf Angehörige nur noch zweier Haushalte.
Wichtig für Baden-Württemberg dürfte die Empfehlung sein, dass Einreisen aus ausländischen Risikogebieten ohne wichtigen Grund eine Quarantäne von 10 Tagen nach sich ziehen soll. Ausnahmegebiete für Grenzgänger sind möglich. Das trifft auch auf die Einreisen aus Risikogebieten aus der Schweiz, Frankreich ( hier haben wir schon berichtet) und Österreich zu, mit entsprechenden wirtschaftlichen Auswirkungen auf unsere Unternehmen in der Grenzregion.

 

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