Das BMF hat die neuen Pauschbeträge für Verpflegungsmehraufwand und Übernachtungskosten bei
Auslandsreisen veröffentlicht, die ein Arbeitgeber seinem dienstreisenden Arbeitnehmer ab
01.01.2024 steuerfrei auszahlen kann.
Sie finden diese wie immer in unserem Vademecum: Vademecum Reisekosten 2024