Auslandstätigkeit: Neue steuerfreie Kaufkraftzuschläge zum 01.07.2020

Das Auswärtige Amt hat für einige Dienstorte die Kaufkraftzuschläge neu festgesetzt. Die steuerfreien Beträge wurden zum 01.07.2020 durch ein BMF-Schreiben vom 01.07.2020 angepasst.

Die Gesamtübersicht der Kaufkraftzuschläge (Stand 01.07.2020) finden Sie hier.

 

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