Wie in den Jahren 2012 und 2011 findet auch 2013 kein Sozialausgleich statt. Vor 2014 ist hier also kein Mehraufwand zu erwarten.
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Seit Jahresbeginn beträgt der Mindestlohn 12,82 Euro pro Stunde, zuvor waren es 12,41 Euro. Alle
Seit 01. Juli 2023 begleitet uns in der Pflegeversicherung das PUEG, das Pflegeunterstützungs- und Entlastungsgesetz:
Gemäß Sondierungspapier gibt es gesetzliche Überlegungen, Änderungen im Bereich des Arbeitszeitgesetzes vorzunehmen, um dadurch flexiblere
Entsendet der Arbeitgeber Arbeitnehmer ins Ausland, kann er deren höhere Lebenshaltungskosten vor Ort dadurch abgelten,