Anhebung Bruttolistenpreisgrenze von EUR 70.000,- auf EUR 100.000,- ab 01.07.2025 verabschiedet für Firmenfahrzeuge

Am 30.05.2025 hat das BMF den Referentenentwurf eines Gesetzes für ein steuerliches Investitionssofortprogramm zur Stärkung des Wirtschaftsstandorts Deutschland zur Stellungnahme übersandt. In dem Gesetzentwurf ist auch die Anhebung der Bruttolistenpreisgrenze für die Begünstigung von E-Dienstwagen auf 100.000 Euro vorgesehen. Diese Grenze soll erstmals für Elektrofahrzeuge gelten, die nach dem 30.06.2025 angeschafft werden. 

Am 11.07. erfolgte die Freigabe dazu: Die Bundesregierung hat den Bruttolistenpreis für Elektrofahrzeuge, die unter die 0,25%-Regelung fallen, von 70.000 Euro auf 100.000 Euro ab 01.07.2025 angehoben, um die Besteuerung von E-Dienstwagen zu verbessern. Die Anhebung des Bruttolistenpreises ist Teil eines größeren steuerlichen Sofortprogramms, das darauf abzielt, den Kauf von Elektrofahrzeugen für Unternehmen attraktiver zu gestalten. Diese Maßnahme soll die Nachfrage nach Elektrofahrzeugen steigern und die Elektromobilität in Deutschland fördern.

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