Die Krankenkassen kann wir bisher auch abhängig vom Sachverhalt qualifizierte oder einfache Unbedenklichkeitsbescheinigung zurückmelden. Dabei ist eine einmalige Anforderung oder ein Abonnement möglich. Besteht bereits ein Abo, muss dieses erneut elektronisch angefordert werden.
Bei Abo-Wahl werden Unbedenklichkeitsbescheinigungen im gewählten Turnus (monatlich, viertel-/halbjährlich) bis auf elektronischen Widerruf ohne weiteren elektronischen Antrag des AG bereitgestellt. Hinweis: Die Unbedenklichkeitsbescheinigung kann auch zusätzlich in englischer Sprache angefordert werden.