An- und Ausziehen auffälliger Dienstkleidung ist zu vergüten

Hat der Arbeitgeber das Tragen einer besonders auffälligen Dienstkleidung im Betrieb angeordnet, und zieht der Arbeitnehmer diese Kleidung im Betrieb an und aus, muss der Arbeitgeber für die Zeit zahlen, so stellte nun das LAG Düsseldorf klar.

 

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