Hat der Arbeitgeber das Tragen einer besonders auffälligen Dienstkleidung im Betrieb angeordnet, und zieht der Arbeitnehmer diese Kleidung im Betrieb an und aus, muss der Arbeitgeber für die Zeit zahlen, so stellte nun das LAG Düsseldorf klar.
Hat der Arbeitgeber das Tragen einer besonders auffälligen Dienstkleidung im Betrieb angeordnet, und zieht der Arbeitnehmer diese Kleidung im Betrieb an und aus, muss der Arbeitgeber für die Zeit zahlen, so stellte nun das LAG Düsseldorf klar.
Seit 01. Juli 2023 begleitet uns in der Pflegeversicherung das PUEG, das Pflegeunterstützungs- und Entlastungsgesetz:
Gemäß Sondierungspapier gibt es gesetzliche Überlegungen, Änderungen im Bereich des Arbeitszeitgesetzes vorzunehmen, um dadurch flexiblere
Entsendet der Arbeitgeber Arbeitnehmer ins Ausland, kann er deren höhere Lebenshaltungskosten vor Ort dadurch abgelten,
Übernimmt der Arbeitgeber die Kosten für die Mahlzeit eines Arbeitnehmers während einer Auswärtstätigkeit (z. B.