Nach dem Inkrafttreten des sogenannten Zweiten Corona-Steuerhilfegesetzes hat das BMF am 29. Juni 2020 sein Informationsblatt mit den am häufigsten gestellten Fragen (FAQ) zu den steuerlichen Maßnahmen rund um den Corona-Virus aktualisiert. Das FAQ wurde erstmals im April veröffentlicht und laufend überarbeitet.
Folgende Aktualisierungen sind besonders wichtig:
- Anpassung des Punktes VI. 2. betreffend die Steuerfreiheit von Zuschüssen des Arbeitgebers zum Kurzarbeitergeld und zum Saison-Kurzarbeitergeld. Damit wird der im Ersten Corona-Steuerhilfegesetz neu eingeführte § 3 Nr. 28a EStG berücksichtigt (vgl. Seite 8 der Anlage).
- Ergänzung, ob nach dem Auslandstätigkeitserlass (ATE) begünstigte Tätigkeiten eines Arbeitsnehmers auch dann steuerfrei sind, wenn wegen der Corona-Krise eine im Ausland geplante Tätigkeit im Sinne des ATE nicht ausgeführt oder fortgesetzt werden kann (vgl. Punkt VI. 10. auf Seite 11 der Anlage).
- Erläuterungen und Beantwortung von Detailfragen zur durch das Erste Corona-Steuerhilfegesetz neu eingeführten § 3 Nummer 11a EStG (Corona-Prämie) – (vgl. Seite 12 ff. der Anlage).
- Hinweise zu Grenzgängern.
In der Anlage erhalten Sie die aktuelle Version des Informationsblattes des BMF.
FAQ__Corona___Steuern_29062020