A1-Bescheinigung im elektronischen Verfahren bei der Krankenkasse beantragen

Schnell gelesen: Der Arbeitgeber muss einen Antrag „A1 Bescheinigung“ bei der zuständigen Krankenkasse stellen. Grundsätzlich für alle dienstliche Entsendungen, aller Personenkreise, ins europäische Ausland (EU, EWR), Schweiz und in das vereinigte Königreich. Auch selbständige und nicht gesetzliche Krankenversicherte benötigen eine A1 Bescheinigung.

Eine A1-Bescheinigung gilt nur für das Sozialversicherungsrecht. Sie regelt die Anwendung des deutschen Sozialversicherungsrechts. Bei Entsendungen in das europäische Ausland muss einen A1-Antrag durch Datenübertragung, beispielsweise aus einem Lohnabrechnungsprogramm, an die zuständige Krankenkasse gestellt werden. Das gilt auch nach dem Brexit weiterhin für Entsendungen in das Vereinigte Königreich.

A1-Bescheinigungen werden für alle Personenkreise ausgestellt. Für alle Personenkreise ist die elektronische Antragstellung verpflichtend. Die Bewilligung erfolgt ebenso elektronisch per Datenübertragung.

Die Entsendebescheinigung sollte entsprechend vorher beantragt werden, andernfalls können hohe Strafen entstehen.

Für den Fall, dass ein Arbeitnehmer länger als 24 Monate entsandt werden muss, ist es möglich, eine Ausnahmevereinbarung zu beantragen.

Nicht gesetzliche Krankenversicherung

Die Deutsche Rentenversicherung stellt die Entsendebescheinigung für Arbeitnehmer aus die nicht gesetzlich krankenversichert sind. Die Arbeitsgemeinschaft berufsständischer Versorgungseinrichtungen (ABV) nimmt A1-Anträge für nicht gesetzlich krankenversicherte Arbeitnehmer entgegen, die aufgrund ihrer Mitgliedschaft in der berufsständischen Versorgungseinrichtung von der Rentenversicherungspflicht befreit sind. Zu diesem Personenkreis gehören beispielsweise Ärzte, Apotheker, Rechtsanwälte oder Steuerberater.

Selbstständige

Auch Selbstständige müssen eine A1-Bescheinigung beantragen. Das ist seit Jahresbeginn 2022 nur noch auf elektronischem Weg möglich. Für den Antrag auf Ausstellung einer A1-Bescheinigung steht die Ausfüllhilfe der Informationstechnischen Servicestelle der Gesetzlichen Krankenversicherung GmbH (ITSG) zur Verfügung.

Ablauf

Innerhalb von drei Arbeitstagen erfolgt auf elektronischem Weg eine entsprechende Mitteilung zum gestellten Antrag des Arbeitgebers. Bei einer Bewilligung liegt ein PDF-Dokument bei, das dem Arbeitnehmer zugänglich gemacht werden muss. Das kann ebenfalls auf digitalem Weg erfolgen, ein Ausdruck ist nicht mehr erforderlich, ein Nachweis muss allerdings im Auslandseinsatz verfügbar sein.

 

Share:

Kategorien

Aktuelle Artikel

Newsletteranmeldung

So bleiben Sie auf dem Laufenden:
Unser Newsletter infor­­miert Sie regel­­mäßig über aktuelle Informa­­tionen.

Ähnliche Beiträge