Wie bereits angekündigt: Die bisherigen sv.net-Nutzer müssen sich auf einen Umstieg einstellen. Am 04.10.2023 wird das neue SV-Meldeportal freigeschaltet und löst sv.net ab. In einer Übergangszeit von Oktober bis zum 31.12.2023 kann sv.net uneingeschränkt weitergenutzt werden.
Die Sozialversicherungsträger stellen zum elektronischen Datenaustausch nach § 95a Sozialgesetzbuch IV und dem Aufwendungsausgleichsgesetz insbesondere für Meldungen, Beitragsnachweise, Bescheinigungen und Anträge den Arbeitgebern und Selbständigen eine allgemein zugängliche, elektronisch gestützte Ausfüllhilfe zur Verfügung , also unser bisheriges SV-net. Diese Ausfüllhilfe führt keine Berechnungen durch, sie ist zur Übermittlung von Daten des Arbeitgebers an die Datenannahmestellen der Sozialversicherungsträger sowie von diesen an die Arbeitgeber durch gesicherte und verschlüsselte Datenübertragung angelegt; dies gilt entsprechend für Selbständige.
Eine sehr gute Broschüre gibt es als Download – Das neue SV-Meldeportal für Arbeitgeber, die alles über die neue Anwendung verrät.
Über die Startseite SV Meldeportal – Startseite SV Meldeportal (sv-meldeportal.de) können Sie weitere Details erfahren und sich als Arbeitgeber anmelden bzw. einen Unternehmenszugang anlegen
Die Nutzung des SV-Meldeportals basiert hier wieder auf einer umfassenden Registrierung in Verbindung mit einem ELSTER-Organisationszertifikat. Im Zuge der Registrierung für ein ELSTER-Unternehmenskonto erhält das Unternehmen oder ein Selbstständiger ein oder ggf. mehrere Organisationszertifikate, das von einem Nutzer für die einmalige Registrierung und danach für jede Anmeldung auch am SV-Meldeportal genutzt werden kann. Das Unternehmenskonto kann unter https://info.mein-unternehmenskonto.de beantragt werden. Dazu wird die Steuernummer des Unternehmens benötigt.
Gesetzlich geregelt wurde, dass die Nutzer des SV-Meldeportals im angemessenen Umfang an den Kosten der Datenübermittlung beteiligt werden können. Die Nutzung des SV-Meldeportals ist in den Jahren 2023 und 2024 kostenfrei, sofern sich Arbeitgeber und deren Dienstleistungspartner bis zum 31.03.2024 als Nutzer registrieren. Erst ab 2025 ist für diese Anwender die Nutzung des SV-Meldeportals kostenpflichtig. Ab dem 01.04.2024 wird die Nutzungsgebühr allen neu registrierten Arbeitgebern sofort in Rechnung gestellt:
Die Gebühr wird bezogen auf zwei Anwendergruppen für eine Laufzeit von 36 Monaten im Voraus erhoben. Für den Austausch von Meldungen für eine Betriebsnummer werden 36,00 Euro und für den Austausch von Meldungen für mehrere Betriebsnummern 99,00 Euro netto jeweils zzgl. gültiger MwSt. berechnet. In Sonderfällen sind Anwender von der Nutzungsgebühr befreit. Alle Nutzer können beliebig viele Meldungen mit den Sozialversicherungsträgern austauschen.
Das SV-Meldeportal ersetzt nicht die professionellen Entgeltabrechnungsprogramme. Denn wie schon sv.net führt auch das neue SV-Meldeportal keine Berechnungen durch.