Betriebliche Altersvorsorge – Förderbetrag für Arbeitnehmer mit niedrigem Einkommen steigt rückwirkend
Der im Jahr 2018 eingeführte Förderbetrag (geregelt in § 100 EStG) zum Aufbau einer betrieblichen Altersvorsorge (bAV) für Arbeitnehmer mit niedrigem Einkommen wird rückwirkend zum 1. Januar 2020 von derzeit max. 144 Euro jährlich auf max. 288 Euro jährlich angehoben (30 % des Arbeitgeberzuschusses aus bisher max. 480 EUR und ab 01.01.2020 max. 960 EUR).
Außerdem wird die geltende monatliche Einkommensgrenze, bis zu der die bAV von Geringverdienern gefördert wird, von 2.200 EUR auf 2.575 EUR brutto angehoben.
Die meisten Lohnprogramme berücksichtigen diese neuen Grenzen, führen aber keine automatischen Nachberechnungen dazu aus.
Sie müssten daher bitte selbst prüfen, ob Sie durch die Erhöhung der Grenzen eine neue oder höhere Förderung der Arbeitgeberbeiträge erhalten können.