Bei den Liquiditätsangeboten des Landes haben sich erfreuliche Ergänzungen ergeben. Eine Übersicht finden Sie in der Anlage.
Bei den Liquiditätsangeboten des Landes haben sich erfreuliche Ergänzungen ergeben. Eine Übersicht finden Sie in der Anlage.
Seit Jahresbeginn beträgt der Mindestlohn 12,82 Euro pro Stunde, zuvor waren es 12,41 Euro. Alle
Seit 01. Juli 2023 begleitet uns in der Pflegeversicherung das PUEG, das Pflegeunterstützungs- und Entlastungsgesetz:
Gemäß Sondierungspapier gibt es gesetzliche Überlegungen, Änderungen im Bereich des Arbeitszeitgesetzes vorzunehmen, um dadurch flexiblere
Entsendet der Arbeitgeber Arbeitnehmer ins Ausland, kann er deren höhere Lebenshaltungskosten vor Ort dadurch abgelten,