Die Sonderregelung zur telefonischen Krankschreibung wurde vergangene Woche nicht verlängert. Nun gab es eine überraschende Wende. Wie der Vorsitzende des Gemeinsamen Bundesausschusses im Gesundheitswesen (G-BA), Josef Hecken, mitteilt werde die Sonderregelung in der Corona-Krise nun doch verlängert.
Vertragsärztinnen und Vertragsärzte können im Vorgriff auf diese Entscheidung bis zum 04.05.2020 weiterhin aufgrund telefonischer Anamnese Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen mit Gültigkeit für jeweils eine Woche ausstellen. Rechtzeitig vor Auslaufen der voraussichtlich verlängerten Ausnahmeregelung wird über eine mögliche erneute Verlängerung entschieden.