Das Bundeskabinett hat am 31.07.2019 wie geplant das Jahressteuergesetz – ohne die vorhergesehene n Änderungen bei der 44-Euro-Freigrenze – auf den Gesetzgebungsweg gebracht.
Im Jahressteuergesetz ist markiert, dass die Bundesregierung die vorgesehenen Änderungen gestrichen hat.
Auf folgende Änderungen ist besonders hinzuweisen:
• Abgrenzung Geld- und Sachbezüge / Einschränkung des Sachleistungsbegriffs:
Die vorhergesehene Regelung zum Ausschluss von Geldsurrogaten, insbesondere Geldkarten aus dem Sachleistungsbegriff (§8 EStG) wird zurückgestellt und wurde aus dem Regierungsentwurf gestrichen.
Dies bedeutet, dass bei der 44- Euro Regelung aktuell keine Änderung durchsetzbar sein wird. Was die Zukunft bringt, bleibt abzuwarten.
Praxistipp: Die Anwendung des § 37 b für Sachbezugskarten und damit die Gewährung von Sachzuwendungen von bis zu 10.000 Euro soll aber weiterhin zukünftig nicht mehr zulässig sein, dies wurde ja vom Bundesrechnungshof reklamiert.