SFN-Zuschläge erneut durch das Bundesministerium bestätigt

Wir hatten im Zuge der Diskussion um die Beitragspflicht zur Sozialversicherung von Sonntags-, Feiertags- und Nachtarbeitszuschlägen, die ohne tatsächlich geleistete Arbeit gezahlt werden („Phantomlohn“) eine Petition eingereicht. Diese hatte zwar Erfolg und fand zahlreiche Mitunterzeichner sowie Diskussionsbeiträge, aber leider konnten wir keine Veränderung der Wahrnehmung dadurch erreichen.

Sachverhalt ist, dass es bei Betriebsprüfungen durch die Deutsche Rentenversicherung Bund (DRV Bund) immer wieder zu hohen Beitragsnachforderungen kommt. Hintergrund ist die Steuerfreiheit von Sonntags-, Feiertags- und Nachtzuschlägen nach § 3b Abs. 1 des Einkommenssteuergesetzes (EStG) und die sich daraus ergebende Beitragsfreiheit in der Sozialversicherung für Zuschläge, die für tatsächlich geleistete Sonntags-, Feiertags- oder Nachtarbeit gezahlt werden.

Arbeitet ein Arbeitnehmer wegen Urlaubs, an Feiertagen oder wegen Krankheit nicht, wird auch kein Zuschlag gezahlt. Die DRV Bund bezieht in die Berechnung der Sozialversicherungsbeiträge auch die Zuschläge mit ein, wenn nicht gearbeitet wurde. Diese Zuschläge unterliegen dann sowohl der Steuer- als auch der Beitragspflicht in der Sozialversicherung.

Leider hat der Petitionsausschuss keinen Anlass zum gesetzgeberischen Tätigwerden gesehen.

Die Betriebsprüfungsdienste der Rentenversicherungsträger haben sich aber darauf verständigt, im Rahmen von Betriebsprüfungen nicht zu beanstanden, wenn eine Berechnung der Beiträge zur Sozialversicherung aus Urlaubsentgelt und aus fortgezahltem Arbeitsentgelt bei Krankheit nicht erfolgt ist, da von den tarifvertraglichen Öffnungsklauseln Gebrauch gemacht wurde. Diese Korrektur der bisherigen Rechtsauffassung der Rentenversicherungsträger dient der Klarheit der Arbeitgeber in der Anwendung der vorhergehend beschriebenen Regelungen.

Jetzt obliegt es also final den Arbeitgebern, ihre Praxis der Entgeltfortzahlung an die gesetzlichen Vorgaben anzupassen und so Nachforderungen zu vermeiden.
Bei Fragen dazu helfen wir gerne.

 

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