Europäische Entsenderichtlinie: neue Fassung

Gleiches Geld für gleiche Arbeit am gleichen Ort – das ist das Motto der Entsenderichtlinie der Europäischen Union, die nun in einer neu überarbeiteten Fassung vorliegt.

Unterschiede beim Gehalt oder bei Zulagen, Sozialdumping und Einschnitte bei Arbeitsbedingungen – all das soll mit der Richtlinie der Vergangenheit angehören.

Neben der Wahrung der Arbeitnehmerrechte ist es das Ziel der Initiative, gleiche Wettbewerbsbedingungen für entsendende wie lokale Unternehmen im Aufnahmeland zu gewährleisten. Entsendungen sollen auf maximal 18 Monate begrenzt werden.

In keinem anderen Land der Europäischen Union arbeiten so viele EU-Ausländer wie in Deutschland: Nach der aktuellen Statistik wurden rund 440.000 Menschen aus EU-Ländern nach Deutschland entsandt. Umgekehrt waren 2016 etwa 260.000 Deutsche in anderen Staaten der Union beziehungsweise der Schweiz und Norwegen tätig.

Zwei Jahre Zeit zur Umsetzung
Der neue Vorschlag ist von Rat, Kommission und Parlament im März verabschiedet worden und soll innerhalb von zwei Jahren von allen Staaten der EU in nationales Recht umgesetzt werden.

Das Konzept des gleichen Arbeitsentgelts für gleiche Arbeit am gleichen Ort war 2016 in die Richtlinie aufgenommen worden. Nach der aktuellen Richtlinie sollen EU-weit auch branchenspezifische und regionale Tarifverträge für Entsendungen gelten.

 

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