Bau-Mitarbeiter und Gebäudereiniger – Regierung beschließt höhere Mindestlöhne und erklärt die Allgemeinverbindlichkeit

Die Tarifpartner hatten sich auf höhere Mindestlöhne für Bau, Gebäudereinigung und Dachdecker geeinigt. Nun erklärte die Regierung die Lohnuntergrenzen für die gesamte Branche für gültig.

Die neuen Mindestlöhne waren von den Tarifparteien Ende 2017 ausgehandelt worden und gelten seit 1. Januar. Die gebilligten Verordnungen erklärten die Lohnuntergrenzen nun für allgemeinverbindlich – ab 1. März gelten sie also für alle Beschäftigten, auch für jene in nicht tarifgebundenen Unternehmen, die als Gebäudereiniger, Dachdecker und Mitarbeiter des Baugewerbes tätig sind.

Laut der Verordnung bekommen Beschäftigte in Westdeutschland, die Gebäude reinigen, in der untersten Lohngruppe 10,30 Euro pro Stunde statt bisher 10 Euro. Im Osten Deutschlands steigt der Satz von 9,05 auf 9,55 Euro. Ab 1. Dezember 2020 steigt das Mindestentgelt in Ost- und Westdeutschland für die unterste Lohngruppe einheitlich auf 10,80 Euro pro Stunde.

Gelernte Dachdecker bekommen statt 12,25 Euro nun mindestens 12,90 Euro pro Stunde.

Im Baugewerbe erhalten Ungelernte nach Lohngruppe 1 einen Stundenlohn von mindestens 11,75 Euro bundesweit. Facharbeiter (Lohngruppe 2) erhalten in Ostdeutschland Mindestlohn wie Lohngruppe 1. In Westdeutschland liegt er zunächst bei 14,95 Euro und steigt ab 1. März 2019 auf 15,20 Euro.

Der allgemeine gesetzliche Mindestlohn beträgt derzeit 8,84 Euro. Darüber hinaus können von den Tarifpartnern branchenbezogene Mindestlöhne vereinbart werden. Die Bundesregierung kann sie per Rechtsverordnung für allgemeinverbindlich erklären.

 

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