Anstieg der Pflegeversicherung ab 2015

Das Bundesgesundheitsministerium hat für die Soziale Pflegeversicherung gleich mehrere Beitragsanhebungen angekündigt.

Wer ab 01.01.2015 einen pflegebedürftigen Angehörigen betreut, erhält mehr Unterstützung. So soll zum Beispiel ein Arbeitnehmer, der nach einem Schlaganfall die Pflege für einen Angehörigen organisieren muss, für künftig bis zu zehn Tage Lohnersatzleistungen – ähnlich dem Kinderpflegekrankengeld erhalten. Weiterhin werden acht statt vier Wochen Kurzzeitpflege möglich, wenn z.B. nach einem Krankenhausaufenthalt die Unterbringung in einer Pflegeeinrichtung nötig wird. Am deutlichsten machen sich die Zuschüsse bemerkbar, die z.B für den Umbau für begehbare Duschen oder breitere Türen benötigt werden. Hier gibt es zukünftig EUR 4.000,- EUR statt EUR 2.557,-.

Um dies zu ermöglichen, soll der Beitragssatz zum 1.1.2015 um 0,3 Prozentpunkte auf 2,35 Prozent (für Kinderlose auf 2,6 Prozent) erhöht werden.

In der laufenden Wahlperiode will die Regierung ein zweites Pflegestärkungsgesetz beschließen: dies soll Abstand nehmen von den bisher 3 Pflegestufen, die durch fünf ersetzt werden sollen. Die Erprobungen dazu sind bereits geplant und nach zwei Modellprojekten sollen insgesamt ca. 4.000 Begutachtungen durchgeführt werden, um die Sinnhaftigkeit und Durchführbarkeit zu prüfen. Eine weitere Beitragserhöhung voraussichtlich 2017 um 0,2 Prozentpunkte ist bereits in der Überlegung und Planung, um dies alles umzusetzen.

 

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