Änderungen Umlagesatz U2

Ab 01.08.2014 erhöht sich der Umlagesatz U2 für Mutterschaftsaufwendungen bei einigen Krankenkassen, da sich im Bereich von Aufwendungsausgleichsgesetz und Mutterschaft eine Kostensteigerung von ca. 20 % gegenüber dem Vorjahr abzeichnet.

Immer mehr Frauen setzen zunächst auf eine entsprechende berufliche Entwicklung und haben damit bei der ersten Schwangerschaft bereits ein höheres Einkommen als früher. Auch die Zunahme von Beschäftigungsverboten zum Schutz von Mutter und Kind führt zu höheren Kosten.

Die AOK z.B. erhöht ihren Umlagesatz in der U2 auf 0,38 Prozent.

 

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