Neuer Mindestlohn steht

In ihrer Sitzung vom 27. Juni 2025 hat die Mindestlohnkommission eine stufenweise Erhöhung des gesetzlichen Mindestlohns auf 13,90 Euro zum 1. Januar 2026 und 14,60 Euro zum 1. Januar 2027 beschlossen. Damit steigt der Mindestlohn zunächst um 8,42 % und im Folgejahr um weitere 5,04 %. Insgesamt steigt er also um 13,88 %. Das ist die größte sozialpartnerschaftlich beschlossene Lohnerhöhung seit Einführung des Mindestlohns.

Zur Erinnerung: Die Mindestlohnkommission ist ein unabhängiges Gremium, das 2014 im Rahmen des Mindestlohngesetzes gegründet wurde. Die Kommission, die aus jeweils drei Vertretern von Arbeitgebern und Gewerkschaften, einem Vorsitzenden und zwei Wissenschaftlern ohne Stimmrecht besteht, prüft alle zwei Jahre, ob und in welchem Umfang der Mindestlohn angepasst werden sollte. Sie schlägt anschließend, unter Berücksichtigung der Tarifentwicklung, der Beschäftigungslage und der wirtschaftlichen Gesamtsituation, eine angemessene Höhe vor – nicht zu niedrig für Beschäftigte, aber auch nicht so hoch, dass Arbeitsplätze gefährdet werden.

Von der aktuell beschlossenen Anhebung werden rund 6 Millionen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer profitieren. Seit der Einführung des Mindestlohns zum Januar 2015 hat sich der Niedriglohnsektor um fast 1,5 Millionen Beschäftigungsverhältnisse verringert.

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