Änderungen für A1 ab 2026

Leider kommt bis dato nicht  die geplante Reduzierung der Bürokratisierung im Sinne der Notwendigkeit der A1 erst ab einer Woche Auslandseinsatz oder dergleichen, aber ab dem 01.01.2026 wird auch für Einsätze in Länder mit bilateralen Sozialversicherungsabkommen die Antragsstellung für A1-Bescheinigungen digitalisiert.

Anträge sollen einheitlich für alle Abkommensstaaten ausschließlich an die gesetzlichen Krankenkassen gesendet werden, wenn Arbeitgeber abhängig Beschäftigte ins Ausland entsenden und Rentenversicherungsbeiträge an eine gesetzliche Krankenkasse abführen. Auch hier soll der gesamte Prozess ausschließlich über das elektronische Verfahren- von der Antragsstellung bis zur Rückmeldung seitens der auszustellenden Behörde ablaufen. Die Bescheinigungen für viele Abkommensstaaten wurden vereinheitlicht. Für u.a. Selbstständige regeln weiterhin die jeweiligen Abkommen, wer zuständig ist – die DVKA (GKV-Spitzenverband) oder die Deutsche Rentenversicherung Bund, aber auch als digitaler Prozess. Die Umsetzungen sind noch in Arbeit.

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