Weitere Meldung zusätzlich zur A1-Bescheinigung notwendig

Schnell gelesen: Zusätzlich zur A1 Bescheinigung ist bei bestimmten Branchen eine sogenannte „posted worker notification“ Meldung notwendig. Zum Jahresende wird die Meldung vereinfacht über eine standardisierte und vereinfachte Mitteilungsmöglichkeit.

Die EU-Entsenderichtlinie verlangt unter bestimmten Umständen eine weitere Meldung neben der A1-Bescheinigung. Bei Nichtbefolgen drohen empfindliche Strafen.

Die A1-Bescheinigung ist bei Auslandsreisen mittlerweile zum Standard geworden. Es gibt jedoch eine zusätzliche Meldepflicht bei Entsendungen in EU-Länder.

Arbeitgeber sind seit 1996 mit der Schaffung der EU-Entsenderichtlinie verpflichtet, in bestimmten Branchen eine „EU-Meldung“ („posted worker notification“) im Zielland vorzunehmen. Damit wird verhindert, dass entsandte Mitarbeiter nicht schlechter verdienen als Einheimische, zum anderen soll kein Lohndumping das Bezahlungsniveau vor Ort senken.

Bestimmte Branchen sind betroffen

Die Meldepflicht gilt für sogenannte prekäre Beschäftigungsbranchen, die pro Land unterschiedlich definiert werden.

Von der Regelung betroffen sind hierzulande lediglich die folgenden Branchen:

  • Abfallwirtschaft, einschließlich Straßenreinigung und Winterdienst
  • Aus- und Weiterbildungsdienstleistungen nach SGB II oder III
  • Bauhauptgewerbe
  • Dachdeckerhandwerk
  • Elektrohandwerk
  • Gebäudereinigungsleistungen
  • Gerüstbauerhandwerk
  • Maler- und Lackiererhandwerk
  • Pflegedienstleistungen
  • Schlachten und Fleischverarbeitung (Fleischwirtschaft)
  • Schornsteinfegerhandwerk
  • Steinmetz- und Steinbildhauerhandwerk

Es ist also wichtig, sich im Entsendeland darüber zu informieren, in welchen Branchen die „posted worker notification“ notwendig ist ‒ und darüber, welche Behörde die Meldung bekommen muss.

Hohe Strafen

Es gelten Strafen bis zu 100.000 Euro, bei Wiederholungsfällen bis zu 500.000 Euro. So gab es bereits Fälle in denen ein Unternehmen eine Strafe von 20.000 Euro zahlen musste, weil seine Arbeitnehmer auf einer Baustelle zwar A1-Bescheinigungen hatten, aber keine „posted worker notification“ vorlag. Für strenge Kontrollen sind vor allem die Nachbarländer Österreich und Frankreich bekannt.

EU plant einheitliches Formular und Helpdesk

Die EU plant bis Ende 2022 ein mehrsprachiges elektronisches Formular für die „posted worker notification“, zur freiwilligen Nutzung. Es soll die Meldung standardisieren und vereinfachen. Außerdem ist dazu ein Helpdesk bei der European Labour Authority in Planung.

 

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