Änderungen bei der Ausgleichsabgabe ab 2025,wirksam für 2026

Arbeitgeber sind verpflichtet, auf 5 % ihrer Arbeitsplätze schwerbehinderte Menschen zu beschäftigen. Andernfalls müssen sie eine Ausgleichsabgabe zahlen. Diese verändert sich auf Grund der Dynamisierungsregelung (160 Absatz 3 SGB IX) wie folgt wie bereits angekündigt:

Ausgleichsabgabe (monatliche Beträge):

Erfüllungsquote             heute                  Neue Beträge ab 1. Januar 2025

3 bis unter 5 Prozent      140 Euro            155 Euro

2 bis unter 3 Prozent      245 Euro            275 Euro

0 bis unter 2 Prozent      360 Euro            405 Euro

0 Prozent                          720 Euro            815 Euro

Für Arbeitgeber mit jahresdurchschnittlich weniger als 40 bzw. 60 zu berücksichtigenden Arbeitsplätzen ergeben sich abweichend folgende monatliche Beträge:

Jahresdurchschnittliche Beschäftigung                 weniger als 40 Arbeitsplätze              weniger als 40 Arbeitsplätze      weniger als 60 Arbeitsplätze              weniger als 60 Arbeitsplätze

                                                                                     heute                                              Neuer Betrag ab 01.01.2025      heute                                              Neuer Betrag ab 01.01.2025

weniger als 2 schwerbehinderte Menschen        —                                                    —                                                    140 Euro                                        155 Euro

weniger als 1 schwerbehinderte Menschen        140 Euro                                        155 Euro                                        245 Euro                                        275 Euro

null schwerbehinderte Menschen                         210 Euro                                        235 Euro                                        410 Euro                                        465 Euro

WICHTIG: Die erhöhten Werte sind erstmalig zum 31. März 2026 zu zahlen, wenn die Ausgleichsabgabe für das Jahr 2025 fällig wird.

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