Künstlersozialabgabe

Der Abgabesatz in der Künstlersozialversicherung beträgt im Jahr 2025 unverändert 5,0 Prozent.

Darüber hinaus wird mit dem Bürokratieentlastungsgesetz IV (BEG IV) die sogenannte Bagatellgrenze bei der Künstlersozialabgabe von derzeit 450 Euro pro Jahr auf zunächst 700 Euro im Jahr 2025 angehoben. Ab dem Jahr 2026 wird die Grenze dann 1.000 Euro pro Jahr betragen.

Die Bagatellgrenze belegt, dass Aufträge, die innerhalb eines Kalenderjahres bis zu einer Entgeltsumme von insgesamt 450 Euro erteilt werden, nicht zu einer Abgabepflicht in der Künstlersozialkasse führen. Der Spielraum wird hier also größer.

Zudem wird die Künstlersozialkasse zum 1. Januar 2025 Teil der Deutschen Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See. Der Standort der Künstlersozialkasse bleibt auch zukünftig Wilhelmshaven.

Share:

Kategorien

Aktuelle Artikel

Newsletteranmeldung

So bleiben Sie auf dem Laufenden:
Unser Newsletter infor­­miert Sie regel­­mäßig über aktuelle Informa­­tionen.

Ähnliche Beiträge

Künstlersozialabgabe

Der Abgabesatz in der Künstlersozialversicherung beträgt im Jahr 2025 unverändert 5,0 Prozent. Darüber hinaus wird