Ab dem 1. Januar 2025 wird die Bezugsdauer beim Kurzarbeitergeld auf 24 Monate verlängert, dies hat das Bundeskabinett beschlossen, und damit auf die gestiegenen Kurzarbeiterzahlen reagiert.
Die Maßnahme ist befristet bis Ende 2025. Anschließend gilt wieder die reguläre Bezugsdauer von maximal zwölf Monaten. Ein Anspruch der über zwölf Monate hinausgehen würde, verfällt mit dem 31. Dezember 2025.
Leider haben wir derzeit wieder bei sehr vielen Unternehmen Bedarf an Kurzarbeit. Das zeigen die steigenden Zahlen sowohl der Anzeigen als auch der Inanspruchnahme von Kurzarbeit. Ohne die Verlängerung wäre davon auszugehen, dass es in den kommenden Monaten zu einem erheblichen Personalabbau in bereits von Kurzarbeit betroffenen Betrieben käme.
Bereits während Corona hat sich die Kurzarbeit als zuverlässiges Instrument gezeigt: Unternehmen und deren Beschäftigte erhalten Sicherheit und eine Alternative zu Entlassungen. Zudem kann die Zeit des Arbeitsausfalls zur Qualifizierung genutzt werden.
Da das Bundeskabinett die Verordnung beschlossen hat, müssen sich Bundesrat und Bundestag nicht damit befassen.