9 Euro Tickets für Arbeitnehmer

Keine zwei Monate ist es her, dass die Idee des Neun-Euro-Tickets entstand. Am 19.05.2022 wurde es im Bundestag und am 20.05. vom Bundesrat beschlossen. Das Bundesministerium für Digitales und Verkehr hat hier eine hübsche Übersicht erstellt und konnte tatsächlich so gut wie alle Träger von Fahrdiensten mit einbeziehen, so dass fast unabhängig vom Standort die Abos automatisch vergünstigt werden.

Was Sie wissen sollten über das 9€-Ticket!

3 Monate gültig

  • Es gilt vom 1. Juni bis zum 31. August 2022.
  • Das Ticket kann man erwerben…
    • über gemeinsame Online-Plattform
    • am Fahrscheinautomaten
    • im Kundencenter

9 Euro pro Monat

  • Abos werden automatisch auf 9 Euro abgesenkt.
  • Der Differenzbetrag wird in den Folgemonaten ausgeglichen.
  • Für Semestertickets, Jobtickets, 9-Uhr-Abos etc. wird es eine Erstattung für den Zeitraum Juni bis August geben.

Gilt Bundesweit

  • Das Ticket gilt im öffentlichen Personennahverkehr in der 2. Klasse bundesweit.
    • Linienbusse
    • Straßenbahnen
    • U-Bahnen
    • S-Bahnen
    • Regionalbahnen
    • Regionalexpress-Züge

Die folgenden FAQ zeigen den aktuellen Stand der geplanten Ausgestaltung des Tickets durch die Länder und die Verkehrsunternehmen.

Was genau heißt 9 für 90?

Ab dem 1. Juni 2022 wird ein stark verbilligtes ÖPNV-Ticket für 9 Euro pro Kalendermonat in Deutschland angeboten.

Wo gilt das Ticket?

Das Ticket gilt deutschlandweit in Bussen und Bahnen im Nah- und Regionalverkehr. Ausgenommen sind der Fernverkehr der DB AG, also z.B. ICE, IC, EC sowie die Flix-Züge und Busse.

Wo bekomme ich das Ticket?

Die Verkehrsunternehmen arbeiten an der Umstellung der Vertriebswege. Es ist derzeit auch eine gemeinsame Online-Plattform geplant, über die das Ticket digital gebucht werden kann. Darüber hinaus wird das Ticket im Sinne der Daseinsvorsorge auch über klassische Vertriebswege wie Automaten und Schalter angeboten.

Was ist mit meinem Abo?

Abo-Kundinnen und Kunden profitieren in besonderem Maße. Ihr Abo wird automatisch durch das Verkehrsunternehmen auf 9 Euro abgesenkt oder der Differenzbetrag in den Folgemonaten ausgeglichen. Gleichzeitig bleiben alle Abo-Vorteile im jeweils geltenden Verkehrsverbund bzw. Verkehrsunternehmen erhalten.

Was gilt für Semestertickets, Jobtickets, 9-Uhr-Abos etc?

Auch für diese Tickets arbeiten die Verkehrsunternehmen an der Erstattung für den Zeitraum Juni bis August.

Kann ich ein Fahrrad mitnehmen?

Wenn ein bestehendes Abo die Fahrradmitnahme vorsieht, bleibt dieser Vorteil im jeweiligen Geltungsbereich weiter bestehen. Ist die Fahrradmitnahme nicht Teil des bestehenden Abos oder handelt es sich um einen Neukunden, muss die Fahrradmitnahme regulär dazu gebucht werden.

Wäre eine Verschiebung der Einführung des Tickets auf einen Zeitpunkt nach den Sommerferien nicht sinnvoller gewesen?

Nein. Es sollte eine rasche Entlastung für die Bürgerinnen und Bürger geben.

Ist bei einem deutschlandweiten Geltungsbereich nicht mit einer Überlastung der Züge zu rechnen?

Der bundesweite Geltungsbereich ist von den für den ÖPNV zuständigen Bundesländern eingebracht worden, um eine zügige und kundengerechte Umsetzung der Maßnahme sicherzustellen. Der Bund geht davon aus, dass die Verkehre entsprechend organisiert werden.

Wie wird das finanziert?

Die Regionalisierungsmittel werden so erhöht, dass die Länder in die Lage versetzt werden, das „9 für 90“-Ticket umzusetzen. Die Mittel werden über das Regionalisierungsgesetz bereitgestellt. Die Summe der Mittel für drei Monate in Höhe von 2,5 Milliarden Euro ergibt sich aus der Prognose der entfallenen Ticketeinnahmen der Länder für 2022.

Wie verhält es sich mit dem Ausgleich pandemiebedingter Einnahmeverluste durch den Bund?

Insgesamt ist im Jahr 2022 mit pandemiebedingten Fahrgeldeinnahmeausfällen von voraussichtlich um 3,2 Milliarden Euro zu rechnen. Auch hier steht der Bund zu seiner Zusage, die pandemiebedingten Einnahmeverluste zur Hälfte auszugleichen. Im Gesetz sind dazu als Richtwert 1,2 Milliarden Euro vorgesehen. Letztlich wurde hier aber zwischen Bund und Ländern eine sogenannte „Spitzabrechnung“ vereinbart. D.h. nach Abrechnung und Prüfung wird zum 30. Juni 2024 die tatsächliche Differenz ausgeglichen.

Wie unterstützt der Bund die Verkehrsunternehmen bei kriegsbedingten Energiepreissteigerungen?

Neben dem „9 für 90“-Ticket sind im Entlastungspaket der Bundesregierung weitere Maßnahmen vorgesehen, von denen auch die Verkehrsunternehmen direkt profitieren. Dazu zählen u.a. die temporäre Senkung der Energiesteuer auf Kraftstoffe, aber auch der vorzeitige Wegfall der EEG-Umlage.

Wie steht es um die langfristige Erhöhung der Regionalisierungsmittel?

Auf Vorschlag von Herrn Bundesminister Dr. Wissing wurde eine Bund-Länder-Arbeitsgruppe zur Erarbeitung eines Ausbau- und Modernisierungspaktes für den ÖPNV eingesetzt, um den ÖPNV auch langfristig zu verbessern. In dieser Arbeitsgruppe unter paritätischer Leitung des VMK-Vorsitzlandes und des Bundesministeriums für Digitales und Verkehr sollen die Themen Mindeststandards, Qualitätskriterien, Erreichbarkeit, Attraktivitätssteigerung, Digitalisierung, Vernetzung und Tarife sowie Kapazitätsverbesserungen erörtert und dazu Vorschläge entwickelt werden. Bis zur Verkehrsministerkonferenz im Herbst soll ein Ausbau- und Modernisierungspakt erarbeitet und beschlossen werden. Damit haben wir nicht nur die Chance, die Finanzierung des ÖPNV langfristig auf solide Füße zu stellen, sondern vor allem die Möglichkeit, den ÖPNV für alle Bürgerinnen und Bürger deutlich komfortabler und attraktiver zu machen.

 

 

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