Energiepreispauschale und Auszahlung über die Entgeltabrechnung
Im Steuerentlastungsgesetz 2022 befindet sich auch die Energiepreispauschale, die die enormen Belastungen aufgrund gestiegener Energiepreise abmildern soll. Sie ist in den §§ 112 bis 122 EStG verankert, beträgt einmalig