Erhöhungsbetrag für Alleinerziehende ab zweitem Kind auf Antrag
Für Alleinerziehende beträgt der Entlastungsgrundbetrag 4.008 Euro im Kalenderjahr. Seit 2022 wird er beim Lohnsteuerabzug automatisch im Rahmen der Steuerklasse II berücksichtigt. Das FinMin Schleswig-Holstein