Homeoffice: Corona-Arbeitsschutzverordnung in Kraft und bis 15.3. gültig
Die Umsetzung des vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) vorgelegten Entwurfs der SARS-CoV-2-Corona-Arbeitsschutzverordnung ist am 20. Januar 2021 in der Kabinettssitzung der Bundesregierung beschlossen