Homeoffice: Corona-Arbeitsschutzverordnung in Kraft und bis 15.3. gültig

Die Umsetzung des vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) vorgelegten Entwurfs der SARS-CoV-2-Corona-Arbeitsschutzverordnung ist am 20. Januar 2021 in der Kabinettssitzung der Bundesregierung beschlossen worden. Das BMAS hat die Verordnung in der Fassung des von ihm vorgelegten Entwurfs noch am gleichen Tag erlassen. Die Arbeitsschutzverordnung ist am 22.01.2021 im Bundesanzeiger veröffentlicht worden. Sie trat am 27. Januar 2021 in Kraft und behält ihre Gültigkeit bis zum 15. März 2021.

Corona-ArbSchV-BAnz-AT-22.01.2021-V1

 

 

 

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