Pauschale Aufwandspauschale für Ehrenamt ist beitragsfrei
Ehrenämter sind in der gesetzlichen Sozialversicherung beitragsfrei. Dies gilt selbst dann, wenn hierfür eine angemessene pauschale Aufwandsentschädigung gewährt wird und neben Repräsentationspflichten auch Verwaltungsaufgaben wahrgenommen