18. September 2017

Neues Melderecht für Saisonkräfte ab 2018

Nach einem krankenversicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnis besteht grundsätzlich eine Weiterversicherungspflicht des Arbeitnehmers in der „obligatorischen Anschlussversicherung“. Ausländische Saisonkräfte, die im Anschluss an ihr Beschäftigungsverhältnis wieder in ihr

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